Hexen- und Beitragsordnung der Brandstifter Hexa Eislingen e.V.
Um das Verhalten und die Vorgehensweise im Verein zu regeln wurden folgende Punkte beschlossen,
welche für Mitglieder des Vereins zu beachten sind.
„Allen zur Freud, keinem zum Leid „
1.1. Jede Hexe hält sich an das Brauchtum und an die Weisungen des Vorstands.
1.2. Jede Hexe benimmt sich anständig. Niemand darf in ungerechtfertigter Weise belästigt werden.
1.3. Jede Hexe haftet für sich und den von ihr verursachten Schaden, sofern
nicht vom Verein für Veranstaltungen eine Versicherung abgeschlossen
wurde oder grob Fahrlässig bez. vorsätzlich gehandelt wurde.
1.4. Alle Vereinsmitglieder, besonders die Hästräger unterliegen einer
Strafgewalt. Der Vorstand kann Ordnungsstrafen- Verweise oder
Geldbußen gegen jedes Mitglied aussprechen, das gegen die Satzung des
Vereins oder der Hexenordnung, das Ansehen oder die Ehre des Vereins
verstößt. Die Höchststrafe ist der Ausschluss aus dem Verein.
1.5. Der Vorstand ist gegenüber jedem Hästräger weisungsbefugt, zwecks
Einhaltung der Satzung und der Hexenordnung.
2.1. Der Jahresbeitrag für Mitglieder ist in der Zeitlich geltenden Beitragsordnung festgelegt.
2.2. Jedes Mitglied muss sich mindestens an zweidrittel der wichtigen Veranstaltungen der Brandstifterhexen mit einem Arbeitseinsatz
vollständig beteiligen. (bezogen auf das Geschäftsjahr).Welche Veranstaltungen als wichtig gelten, werden von der Vorstandschaft
beschlossen. Bep: Hexenball, Märkte, Umzüge , usw.…
2.3. Jedes Mitglied muss bei nicht Antritt der bereits von Ihm angemeldeten Umzüge die evtl. anfallenden Kosten, für Bus / Bahn
oder Auftritte, begleichen. Siehe § 2.6
2.4. Das erste Jahr einer Aktiven Mitgliedschaft gilt als Anwärterjahr. An Veranstaltungen / Umzüge können Anwärter uneingeschränkt teilnehmen.
2.4.1. Anwärter erhalten komplettes Häs, mit Anwärtermaske und Anwärterkopfbedeckung
2.4.2. Die Vorstandschaft behält sich das Recht vor, Mitglieder, welche sich im Anwärterjahr befinden, und sich nicht im ausreichendem
Maße an Aktivitäten der Hexen beteiligen, oder durch Regelverstöße auffällig werden, ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
2.4.3. Nach Ablauf des Anwärterjahrs werden neue Mitglieder zu Beginn der nächsten Saison ( 11.11.) einer Hexentaufe unterzogen.
Nach diesem Ritual ist die Hexe ein vollwertiges Aktives Mitglied der Brandstifter Hexa.
2.5. Jugendliche unter 18 Jahren können lediglich eine eingeschränkte aktive Mitgliedschaft, innerhalb der Familienmitgliedschaft erwerben. Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten der Mitglied bei den Brandstifter Hexa ist, an Veranstaltungen der Brandstifter Hexa teilnehmen.
Ausnahme: Sorgerecht kann während einer Veranstaltung mittels Formular Übertragen werden.
2.6 Strafgeldkatalog, bei folgenden „ Vergehen „ werden Zahlungen in die
Vereinskasse fällig:
Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung und Nichtteilnahme 10 EUR
Nichtmitnahme von Besen, Ausnahme Kinder unter 16 Jahren 5 EUR
Aus Standardhäs was vergessen 5 EUR
Liegengelassene Sachen im Vereinszimmer, Bus usw. 5 EUR
1.1. und 2. Vorsitzender:
Repräsentation und Vertretung des Vereins bei öffentlichen
Veranstaltungen sowie behördlichen Ämtern
Wahrung der Vereinsinteressen
Koordination der einzelnen Aufgaben und Ämtern
Eröffnung und Vorbereitung der Sitzungen bez. Versammlungen
2. Protokollführer
Erstellt Protokolle von jeder Vorstandsitzung und Versammlung
3. Kassenwart
Zahlungsverkehr / Kontoverwaltung
Umsatzsteuererklärung
Kassenbericht
4. Häsmeister
Verwaltung und Beschaffung der einzelnen Hästeile
Einkleidung neuer Mitglieder
Kassieren der Hästeile ( unter Absprache mit Kassierer )
- Umzugsbeauftragter
Kontaktpflege zu anderen Vereinen
Planung Umzüge und Veranstaltungen – zeitlich und Personell
Planung Fahrdienst und Bus
Internetauftritt
Allgemeiner Schriftverkehr ( Mitglieder, andere Vereine,
Behörden, Presse, usw.)
6. Konfettibeauftragter
Einkauf; Lagerung und Ausgabe Konfetti
7. Umzugswagenbeauftragter
Wartung, Planung, Lagerung des Umzugswagens
8. Jugendkoordinator
Interessen der Mitglieder unter 25 Jahren gegenüber dem Gesamtverein
wahrnehmen sowie Koordination innerhalb dieser Mitgliedsgruppe was
Ausflüge, Veranstaltungen, Rechte u. Pflichten betreffen planen und betreuen
Hexenhäs: Hexenmaske
Hut (grau) mit angesetzten Haaren (schwarz, rot, grau)
Jacke (schwarz) mit Aufdruck
T- Shirt (schwarz) mit Aufdruck
3-eck Tuch (schwarz,grau)
Kopfbedeckung
Rock (grau)
Flammenschürtz (rot)
Tragetasche (rot)
Stulpen (schwarz,rot,grau)
4.1 Das Häs darf nur in der genannten Anordnung getragen werden.
4.2 Bestandteile des Häs dürfen nicht als Einzelstücke zu anderen Kleidung getragen werden.
4.3 Das Häs der Brandstifter Hexa darf nur von Mitgliedern der
Brandstifter Hexa getragen werden.
4.4 Das Hexenhäs darf nur bei Veranstaltungen des Vereins getragen
werden. Ausnahme bei Besuch einer Veranstaltung mit einer
Gruppe ab 4 Personen und vorheriger Absprache mit dem Vorstand
4.5 Jeder Hästräger/ Anwärter hat die vom Verein ausgegebene Nummer am
Hut und Jacke gut sichtbar zu tragen. Die Nummer ist Bestandteil des
Häs. Ohne Nummer darf kein Häs getragen werden.
4.6 Jede Hexe hat einen eigenen Besen bereitzustellen, oder wird bei Bedarf vom
Verein gegen einen Unkostenbeitrag gestellt. Bei Umzügen ist dieser Besen
zwingend mitzubringen
4.7 Das Häs kann nur über den Verein leihweise bezogen werden.
Das Häs bleibt Eigentum des Vereins.
Unkostenbeitrag Anwärter 150 EUR / Vollmitglied 250 EUR
4.7.1 Probeläufer wird einmalig ein Häs gestellt.
Einmaliger Unkostenbeitrag je Umzug für Häs und Fahrtkosten 10. EUR
4.8 Das Häs darf nicht an dritte Verkauft oder verliehen werden.
4.9 Das Häs ist bei Austritt aus dem Verein zurückzugeben und wird wie folgt vergütet:
- Jahr 150 EUR
- Jahr 100 EUR
ab 3. Jahr 50 EUR
ab 5. Jahr 0 EUR
5.1 Beiträge: Ermäßigter: 40 EUR
Erwachsener: ab 18 Jahre 90 EUR
Familie: 120 EUR
5.2 Die Beiträge werden jährlich im 1. Quartal abgebucht
5.3 Besteht bei Jugendlichen Familienmitgliedschaft, entfällt diese ab
dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden. Sie werden dann
automatisch als Einzelmitglied „Erwachsener„ weitergeführt.
5.4 Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen als Einzelmitglied
bis zur Beendigung dieser Tätigkeit einen Ermäßigten Beitrag
( 40 EUR ) bez. bleiben Familienmitglied.
Eine Entsprechende Bescheinigung ist bis spätestes 01.01. des
Jahres der Beitragszahlung unaufgefordert vorzulegen.
Erfolgt dies nicht, wird automatisch der Erwachsenenbeitrag fällig.
5.5 Bei Vereinsbeitritt erhält jedes Mitglied eine Vereinssatzung,
Hexenordnung und Beitragsordnung
5.6 Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Anschrift und oder
Kontonummer bez. Bankverbindung dem Verein unverzüglich mitzuteilen.
Durch fehlende Meldungen entstehende Kosten für den Verein
( z.B. Rückbuchungen usw. ) werden dem Mitglied belastet.
1.1. Beratung und Unterstützung des Vorstands was Planung und Ablauf der Vereinsarbeit betrifft sowie den Meinungsaustausch zwischen Vereinsmitglieder und der Vorstandschaft.
1.2 Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 Personen festgelegt
1.3 Jedes Mitglied kann sich auf die Dauer von 2 Jahren auf der Hauptversammlung wählen lassen.
1.4 Sitzungen finden 4 – 5 mal pro Jahr nach Einladung der Vorstandschaft statt.
Die vorstehende Hexen- und Beitragsordnung wurde
auf der 3. Hauptversammlung geändert
und für mind. 1 Jahr zugestimmt.
Eislingen den 01.04.2014