Hexen- und Beitragsordnung der Brandstifter Hexa Eislingen e.V.

Um das Verhalten und die Vorgehensweise im Verein zu regeln wurden folgende Punkte beschlossen,
welche für Mitglieder des Vereins zu beachten sind.

§ 1. Verhaltensregeln

„Allen zur Freud, keinem zum Leid „

 1.1.      Jede Hexe hält sich an das Brauchtum und an die Weisungen des Vorstands.

 1.2.      Jede Hexe benimmt sich anständig. Niemand darf in ungerechtfertigter Weise belästigt werden.

 1.3.      Jede Hexe haftet für sich und den von ihr verursachten Schaden, sofern

            nicht vom Verein für Veranstaltungen eine Versicherung abgeschlossen

            wurde oder grob Fahrlässig bez. vorsätzlich gehandelt wurde.

 1.4.      Alle Vereinsmitglieder, besonders die Hästräger unterliegen einer

            Strafgewalt. Der Vorstand kann Ordnungsstrafen- Verweise oder

            Geldbußen gegen jedes Mitglied aussprechen, das gegen die Satzung des

            Vereins oder der Hexenordnung, das Ansehen oder die Ehre des Vereins

            verstößt. Die Höchststrafe ist der Ausschluss aus dem Verein.

 1.5.      Der Vorstand ist gegenüber jedem Hästräger weisungsbefugt, zwecks

            Einhaltung der Satzung und der Hexenordnung.

§ 2. Mitgliedschaft

2.1.      Der Jahresbeitrag für Mitglieder ist in der Zeitlich geltenden Beitragsordnung festgelegt.

2.2.      Jedes Mitglied muss sich mindestens an zweidrittel der wichtigen Veranstaltungen der Brandstifterhexen mit einem Arbeitseinsatz

            vollständig beteiligen. (bezogen auf das Geschäftsjahr).Welche Veranstaltungen als wichtig gelten, werden von der Vorstandschaft

            beschlossen. Bep: Hexenball, Märkte, Umzüge , usw.…

2.3.      Jedes Mitglied muss bei nicht Antritt der bereits von Ihm angemeldeten Umzüge die evtl. anfallenden Kosten, für Bus / Bahn

            oder Auftritte, begleichen. Siehe § 2.6

2.4.      Das erste Jahr einer Aktiven Mitgliedschaft gilt als Anwärterjahr. An Veranstaltungen / Umzüge können Anwärter                                                       uneingeschränkt teilnehmen.

2.4.1.   Anwärter erhalten komplettes Häs, mit Anwärtermaske und Anwärterkopfbedeckung

2.4.2.   Die Vorstandschaft behält sich das Recht vor, Mitglieder, welche sich im Anwärterjahr befinden, und sich nicht im ausreichendem

            Maße an Aktivitäten der Hexen beteiligen, oder durch Regelverstöße auffällig werden, ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

2.4.3.   Nach Ablauf des Anwärterjahrs werden neue Mitglieder zu Beginn der nächsten Saison ( 11.11.) einer Hexentaufe unterzogen.
           Nach diesem Ritual ist die Hexe ein vollwertiges Aktives Mitglied der Brandstifter Hexa.

2.5.      Jugendliche unter 18 Jahren können lediglich eine eingeschränkte aktive Mitgliedschaft, innerhalb der Familienmitgliedschaft erwerben.                 Sie dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten der Mitglied bei den Brandstifter Hexa ist, an                                                                     Veranstaltungen der Brandstifter Hexa teilnehmen.

            Ausnahme: Sorgerecht kann während einer Veranstaltung mittels Formular Übertragen werden.

2.6       Strafgeldkatalog, bei folgenden „ Vergehen „ werden Zahlungen in die

            Vereinskasse fällig:

            Bei Anmeldung zu einer Veranstaltung und Nichtteilnahme           10 EUR

            Nichtmitnahme von Besen, Ausnahme Kinder unter 16 Jahren         5 EUR

            Aus Standardhäs was vergessen                                                   5 EUR

            Liegengelassene Sachen im Vereinszimmer, Bus usw.                      5 EUR

§ 3 Aufgabenbeschreibung

1.1. und 2. Vorsitzender:

             Repräsentation und Vertretung des Vereins bei öffentlichen

            Veranstaltungen  sowie behördlichen Ämtern

            Wahrung der Vereinsinteressen

            Koordination der einzelnen Aufgaben und Ämtern

            Eröffnung und Vorbereitung der Sitzungen bez. Versammlungen

 2. Protokollführer

             Erstellt Protokolle von jeder Vorstandsitzung und Versammlung

 3. Kassenwart

             Zahlungsverkehr /  Kontoverwaltung

            Umsatzsteuererklärung

            Kassenbericht

 4. Häsmeister

             Verwaltung und Beschaffung der einzelnen Hästeile

            Einkleidung neuer Mitglieder

            Kassieren der Hästeile ( unter Absprache mit Kassierer )

  1. Umzugsbeauftragter

            Kontaktpflege zu anderen Vereinen

            Planung Umzüge und Veranstaltungen – zeitlich und Personell

            Planung Fahrdienst und Bus

            Internetauftritt

            Allgemeiner Schriftverkehr ( Mitglieder, andere Vereine,

            Behörden, Presse, usw.)

 6. Konfettibeauftragter

             Einkauf; Lagerung und Ausgabe Konfetti

 7. Umzugswagenbeauftragter

             Wartung, Planung, Lagerung des Umzugswagens

 8. Jugendkoordinator

             Interessen der Mitglieder unter 25 Jahren gegenüber dem Gesamtverein

             wahrnehmen sowie Koordination innerhalb dieser Mitgliedsgruppe was

            Ausflüge, Veranstaltungen, Rechte u. Pflichten betreffen planen und betreuen

§ 4 Häs

            Hexenhäs:  Hexenmaske

                                   Hut (grau) mit angesetzten Haaren (schwarz, rot, grau)

                                   Jacke (schwarz) mit Aufdruck

                                   T- Shirt (schwarz) mit Aufdruck

                                   3-eck Tuch (schwarz,grau)

                                   Kopfbedeckung

                                   Rock (grau)

                                   Flammenschürtz (rot)

                                   Tragetasche (rot)

                                   Stulpen (schwarz,rot,grau)

4.1       Das Häs darf nur in der genannten Anordnung getragen werden.

4.2       Bestandteile des Häs dürfen nicht als Einzelstücke zu anderen Kleidung getragen werden.

4.3       Das Häs der Brandstifter Hexa darf nur von Mitgliedern der

            Brandstifter Hexa getragen werden.

4.4       Das Hexenhäs darf nur bei Veranstaltungen des Vereins getragen

            werden. Ausnahme bei Besuch einer Veranstaltung mit einer

            Gruppe ab 4 Personen und vorheriger Absprache mit dem Vorstand

4.5       Jeder Hästräger/ Anwärter hat die vom Verein ausgegebene Nummer am

            Hut und Jacke gut sichtbar zu tragen. Die Nummer ist Bestandteil des

            Häs. Ohne Nummer darf kein Häs getragen werden.

4.6       Jede Hexe hat einen eigenen Besen bereitzustellen, oder wird bei Bedarf vom

            Verein gegen einen Unkostenbeitrag gestellt. Bei Umzügen ist dieser Besen

            zwingend mitzubringen

4.7       Das Häs kann nur über den Verein leihweise bezogen werden.

            Das Häs bleibt Eigentum des Vereins.

            Unkostenbeitrag Anwärter 150 EUR / Vollmitglied   250 EUR

4.7.1    Probeläufer wird einmalig ein Häs gestellt.

            Einmaliger Unkostenbeitrag je Umzug für Häs und Fahrtkosten 10. EUR

 4.8       Das Häs darf nicht an dritte Verkauft oder verliehen werden.

 4.9       Das Häs ist bei Austritt aus dem Verein zurückzugeben und wird wie folgt vergütet:

  1. Jahr 150 EUR
  2. Jahr 100 EUR

  ab 3. Jahr  50 EUR

  ab 5. Jahr   0 EUR

§ 5 Beitragsordung

5.1       Beiträge: Ermäßigter:                             40 EUR

                        Erwachsener: ab 18 Jahre          90 EUR

                        Familie:                                  120 EUR

5.2       Die Beiträge werden jährlich im 1. Quartal abgebucht

5.3       Besteht bei Jugendlichen Familienmitgliedschaft, entfällt diese ab

            dem Jahr, in dem sie 19 Jahre alt werden. Sie werden dann

            automatisch als Einzelmitglied „Erwachsener„ weitergeführt.

5.4       Schüler, Studenten und Auszubildende zahlen als Einzelmitglied

            bis zur Beendigung dieser Tätigkeit einen Ermäßigten Beitrag

            ( 40 EUR ) bez. bleiben Familienmitglied.

            Eine Entsprechende Bescheinigung ist bis spätestes 01.01. des

            Jahres der Beitragszahlung unaufgefordert vorzulegen.

            Erfolgt dies nicht, wird automatisch der Erwachsenenbeitrag fällig.

5.5       Bei Vereinsbeitritt erhält jedes Mitglied eine Vereinssatzung,

            Hexenordnung und Beitragsordnung

5.6       Jedes Mitglied ist verpflichtet, Änderungen der Anschrift und oder

            Kontonummer bez. Bankverbindung dem Verein unverzüglich mitzuteilen.

            Durch fehlende Meldungen entstehende Kosten für den Verein

            ( z.B. Rückbuchungen usw. ) werden dem Mitglied belastet.

§ 6 Interner Ausschuss

1.1.  Beratung und Unterstützung des Vorstands was Planung und Ablauf der Vereinsarbeit betrifft sowie den Meinungsaustausch zwischen          Vereinsmitglieder und der Vorstandschaft.

1.2  Anzahl der Ausschussmitglieder wird auf 4 Personen festgelegt

1.3  Jedes Mitglied kann sich auf die Dauer von 2 Jahren auf der Hauptversammlung wählen lassen.

1.4  Sitzungen finden 4 – 5 mal pro Jahr nach Einladung der Vorstandschaft statt.

            Die vorstehende Hexen- und Beitragsordnung wurde 

            auf der  3.  Hauptversammlung  geändert

            und  für mind. 1 Jahr zugestimmt.

            Eislingen den 01.04.2014

 

Inhaltlich Verantwortlich Brandstifter Hexa Eislingen e.V.